Der WVW kritisiert die angekündigte Einschränkung des Repowerings und fordert die Beibehaltung Erneuerbarer Energie als zu berücksichtigender Umweltbelang bei der Aufstellung der Bauleitpläne
Die nur im Begleitschreiben angekündigte Einschränkung des Repowerings lehnen wir ab. Die im Planungsrecht für das Repowering geltende 2H-Regelung schränkt die räum-liche Ausdehnung des Repowerings ausreichend ein, zumal sämtliche Vorschriften (Lärm, Naturschutz, Abstände etc.) zu berücksichtigen sind. Aufgrund der vielfachen Vorteile von Repowering-Projekten, insbesondere der größeren Akzeptanz, sollten die ak-tuellen planungsrechtlichen Erleichterungen uneingeschränkt fortgelten. Eine Änderung des Status-Quo gefährdet zudem die Planungssicherheit und bereits getätigte Vorleistun-gen.
Sofern der Gesetzgeber dennoch an der geplanten Einschränkung festhalten will, fordern wir aus Gründen des Vertrauensschutzes die folgende Übergangsregelung: Einschränkende Anpassungen dürfen aus Gründen des Bestandsschutzes keine Vorhaben erfassen, für die die Entscheidungsfrist nach § 10 Abs. 6a BImSchG bereits läuft.






