Der WVW begrüßt die Einführung einheitlicher Netzanschlussverfahren und den geplanten bundeseinheitlichen Rahmen für die Beteiligung von Kommunen, Bürgern und Bürgerinnen
Der WVW begrüßt den Versuch der Standardisierung von Netzanschlussanfragen und -verfahren. In § 6 EEG sollte es bei der tatsächliche eingespeisten Strommenge bleiben. Die Vereinheitlichung von Beteiligungsgesetzen der Bundesländer ist wichtig.