Der WVW begrüßt das mit der EU-Richtlinie 2023/2413 (RED III) vorgelegte Konzept der Beschleunigungsgebiete und fordert auf nationaler Ebene klare und eindeutige Regeln, Kriterien und Verfahren
Der WVW begrüßt den Entwurf zur nationalen Umsetzung im Grundsatz und fordert Nachbesserungen, da der Entwurf zahlreiche Ungenauigkeiten,
nicht nachvollziehbare Bezüge, unklare Rechtsbegriffe und ähnliche, aber vermutlich
nicht gleichbedeutenden Formulierungen enthält