Sofortprogramm
Windenergie -
von der Zielformulierung zur Zielerreichung!
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Voller Einsatz für die Windenergie

Der Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V. (WVW) setzt sich auf Bundes- und Landesebene wirksam dafür ein, die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Windenergiebranche positiv zu gestalten. Die Stromerzeugung mit Windkraftanlagen ist eine risikoarme, ausgereifte Technik ohne schädliche Nebenwirkungen. Die Windkraft ist das Zugpferd der Energiewende in Deutschland.

Mit der Förderung von Windkraft leistet der WVW einen Beitrag zum Klimaschutz und zum Frieden in der Welt. Die Zukunft des Blauen Planeten ist durch Klimaextreme und gewaltsame Verteilungskämpfe bedroht. Eine rasant wachsende Menschheit muss sich schrumpfende Vorräte an fossilen Brennstoffen teilen. Gleichzeitig führt der exponentiell steigende Ausstoß von Kohlendioxid zu einer kritischen Erwärmung der Erdatmosphäre. Eine nachhaltige Energieversorgung kann nur mit Hilfe regenerativer Energietechniken sichergestellt werden. Windkraftanlagen haben schon heute einen wesentlichen Anteil an der Substitution der natürlichen Ressourcen. Die Mitgliedsunternehmen des WVW verdienen mit der Windkraft ihr Geld.

Wir wollen, dass das so bleibt.

Wir sind der WVW

Im Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V. (WVW) sind rund 100 Unternehmen organisiert. Dazu zählen neben Planungs- und Betriebsgesellschaften für Windparks und Einzelanlagen auch Anlagen- und Komponentenhersteller sowie beratende Unternehmen. Der wichtigste Hebel zur Sicherung der wirtschaftlichen Interessen unserer Mitglieder ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Das EEG – dieses „Grundgesetz“ der Windenergiebranche – ist immer wieder politischen Frontalangriffen ausgesetzt. Der WVW hat seit seiner Gründung im Jahr 1996 mehrmals seinen politischen Einfluss erfolgreich für die Erhaltung des Gesetzes und die Erhöhung der Einspeisevergütung geltend gemacht.

Unsere Verbandsstruktur

Der Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V. zeichnet sich durch eine bemerkenswert schlanke Struktur aus. Der größte Teil der Mitgliedsbeiträge wird für die unmittelbare politische Interessenvertretung eingesetzt. Der „Apparat“ des Verbandes besteht aus dem sechsköpfigen Vorstand, der alle Beschlüsse fasst. Die praktische Geschäftsführung obliegt dem Vorsitzenden des Vorstandes, Lothar Schulze. Alle Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Von den Mitgliedsbeiträge wird ein Büro mit einer Vorstandsassistentin finanziert. Der größte der Teil der Beiträge dient der Finanzierung wissenschaftlicher Gutachten sowie eines jährlich stattfindenden parlamentarischen Abends in Berlin.

Wie wir Einfluss nehmen

Der Verbandsvorstand verfügt über beste persönliche Kontakte zu Ministern, Staatssekretären, Ministerialbeamten und meinungsführenden Abgeordneten auf Bundes- und Landesebene. Unsere Meinungen finden Gehör in den für die regenerativen Energien entscheidenden Ministerien. Unser Verband hat feste Gesprächspartner im Umwelt-, Wirtschafts- und Verkehrsministerium in Berlin sowie zu den Abgeordneten der Bundestagsausschüsse für Wirtschaft und Umwelt. Einmal jährlich führt unser Verband die entscheidenden Politiker, Beamten und Abgeordneten zum Parlamentarischen Abend zusammen. Wir nutzen dieses Netzwerk zur Gestaltung der politischen, juristischen und ökonomischen Rahmenbedingungen für die Windkraftbranche. Dies geschieht nicht über den Umweg einer Öffentlichkeitsarbeit, sondern durch die Information im Detail. Auf dem Weg der direkten Diplomatie erinnern wir die politischen Entscheidungsträger an ihre eigenen Ziele der Energiewende und was auf der Gesetzgebungsebene im Detail geschehen muss, um die notwendige Förderung der regenerativen Energietechniken zu erhalten.

Aktuelles

Der WVW begrüßt die Einführung einheitlicher Netzanschlussverfahren und den geplanten bundeseinheitlichen Rahmen für die Beteiligung von Kommunen, Bürgern und Bürgerinnen

Der WVW begrüßt den Versuch der Standardisierung von Netzanschlussanfragen und -verfahren. In § 6 EEG sollte es bei der tatsächliche eingespeisten Strommenge bleiben. Die Vereinheitlichung von Beteiligungsgesetzen der Bundesländer ist wichtig.

Der WVW hält die Debatte um die Ausgestaltung des Strommarktdesigns in Deutschland für wichtig, warnt jedoch vor einem Fadenriss bei weitreichenden und zu schnellen Systemänderungen. Zeitlich ist die Einführung produktionsunabhängiger Modelle bis 2027 nicht realistisch.

Der WVW begrüßt den Beginn der Debatte um das zukünftige Strommarktdesign, warnt aber für überstürzter Einführung von weitreichenden Änderungen im Vergütungssystem, die bisher nur theoretisch vorteilhaft erscheinen. Aktuelle Fehlentwicklungen im Strommarkt können anders adressiert werden. Systembrüche gefährden den kontinuierlichen Ausbau und die Zielerreichung

Der WVW fordert, das wichtige Repowering-Potential nicht im BauGB zu beschränken! Vorschlag: 1.000m Abstand von der Altanlage, Ersatz „1 zu x“ und eine Realisierungsfrist von 48 Monaten!

Der WVW begrüßt den Entwurf zur nationalen Umsetzung im Grundsatz, fordert aber Verbesserungen beim Repowering, der Anrechenbarkeit höhenbeschränkter Standorte, die Rückkehr zu jährlichen Zahlungen beim Artenschutz und mehr Rechtssicherheit beim Screening

Der WVW begrüßt das mit der EU-Richtlinie 2023/2413 (RED III) vorgelegte Konzept der Beschleunigungsgebiete und fordert auf nationaler Ebene klare und eindeutige Regeln, Kriterien und Verfahren

Der WVW begrüßt den Entwurf zur nationalen Umsetzung im Grundsatz und fordert Nachbesserungen, da der Entwurf zahlreiche Ungenauigkeiten,
nicht nachvollziehbare Bezüge, unklare Rechtsbegriffe und ähnliche, aber vermutlich
nicht gleichbedeutenden Formulierungen enthält

Der WVW nimmt den Entwurf „Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung“ positiv als Versuch wahr, die Akzeptanz von raumwirksamen Vorhaben zu steigern

Es ist grundsätzlich begrüßenswert, dass der Bundesgesetzgeber die digitale und möglichst beschleunigte Durchführung von Verwaltungsverfahren dadurch fördern will, dass die Ergebnisse aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung i. S. d. § 25a VwVfG-Entwurf in digitalem Format in behördliche Prozesse einfließen können
Kritisch zu werten ist der unklare sachliche Anwendungsbereich: Bei welchen Vorhaben die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist, ist gesetzlich nicht geregelt.

Der WVW befürwortet die Beteiligung von Kommunen gemäß EEG und kritisiert Detailregelungen der in Sachsen-Anhalt geplanten Landesregelung

Der WVW sieht den Entwurf kritisch. Die Abschöpfung eines vermeintlichen „Sondervorteils“, den die Wind- und Solarenergie durch die Flächenausweisung genießen würde, halten wir für rechtlich bedenklich.

Der WVW unterstützt das Ziel der Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, sieht in dem vorgelegten Entwurf einer Habitatpotentialanalyse jedoch eine Verkomplizierung der artenschutzrechtlichen Untersuchungen

Der vorgelegte Entwurf erfüllt die Erwartungen nicht. Die im Entwurf festgelegten Anforderungen an eine Habitatpotentialanalyse gehen deutlich über die Anforderungen des BNatSchG hinaus, widersprechen dem BNatSchG teilweise und würden nach unserer Einschätzung zu einer Verkomplizierung der artenschutzrechtlichen Untersuchungen sowie zu unangemessen erhöhten Abschaltauflagen führen, was wiederum mit einem erhöhten Bedarf beim Zubau von Windenergieanlagen an Land verbunden wäre, um die energiepolitisch festgelegten Strommengen aus Windenergieanlagen zu erreichen. Dies konterkariert die im Entwurf genannten Ziele der Vereinfachung und Beschleunigung.

Der WVW begrüßt die Absicht des BMWK, erstmals eine gesetzliche Regelung für ein Reservierungsverfahren mit einheitlichen Rahmenbedingungen für Netzanschlusskapazitäten einzuführen

Eine frühere verbindliche Sicherung von Kapazitäten am Netzverknüpfungspunkt des NVP und einheitliche Regelungen sind daher im Sinne der Erhöhung der Planungssicherheit in der Projektentwicklung sehr wünschenswert. Gleichzeitig müssen unberechtigte bzw. unnötige Blockaden von Netzkapazitäten vermieden werden. Die finanzielle Sicherung von Reservierungen der Netzkapazität halten wir für einen falschen Ansatz und lehnt der WVW ab.

Der WVW begrüßt die in Niedersachsen geplante Flächen-Umsetzung des WindBG und kritisiert die über § 6 EEG hinausgehende Beteiligungspflicht

Der WVW lehnt über § 6 EEG hinausgehende einzelne Länderregelungen zur Beteiligung ab und fordert eine bundeseinheitliche Regelung zur Beteiligung

Der WVW befürwortet die Bürgerbeteiligung, kritisiert aber den hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand, den das Bürgerenergiegesetz NRW auslösen würde

Der WVW sieht den Entwurf des BürgEnG sehr kritisch. Positive Effekte der Beschleunigung durch Maßnahmen sowohl im Land NRW als auch auf Bundesebene dürfen nicht durch komplizierte und bürokratische Hürden konterkariert werden, die hohe finanzielle und zeitliche Aufwände auslösen.

Der WVW begrüßt die Initiative des BMWK, kurzfristig Verbesserungen für die Windenergie umzusetzen

Der WVW begrüßt die Initiative des BMWK und des Gesetzgebers, kurzfristig im Rahmen des
Solarpakets 1 Änderungen mit dem Ziel der Beschleunigung, Vereinfachung und zur Verbesserung
der Realisierbarkeit im Bereich der Windenergie an Land vorzunehmen. Die geplanten
Änderungen gehen unserer Ansicht nach größtenteils in die richtige Richtung. Änderungsbedarf
sehen wir im Wesentlichen bezüglich der Duldungspflicht bei Leitungen und Überfahrtsrechten
und hinsichtlich der Verlängerung von Umsetzungsfristen.

WVW begrüßt die geplante Umsetzung der Flächenzielvorgaben. Die geplante Beteiligung von Kommunen und Bürger*innen ist zu kompliziert und zu bürokratisch und würde die Energiewende in Niedersachsen ausbremsen

Der WVW regt an, das Gesetzespaket aufzuteilen und das NWindBGUG
sowie die Änderungen des NROG sehr zügig zu beschließen, damit die Planungsträger
die für einen Beginn des Ausweisungsprozesses erforderliche Klarheit hinsichtlich der
Anforderungen und die verfahrensrechtlichen Mittel für eine fristgerechte Umsetzung
erhalten. Das NEEBetG sollte dagegen zurückgestellt werden bis zur Vorlage der Ergebnisse
einer Evaluierung der Anwendung und der Wirkungen von § 6 EEG.

WVW: Die Aussagen des Vollzugsleitfadens können nur in der vorgelegten Klarheit und Eindeutigkeit zu einer Beschleunigung und Erhöhung des Ausbaus der Windenergie an Land führen

Nur ein sofort umsetzbarer Vollzug auf der Grundlage von klaren, einfachen und eindeutigen
Regelungen entspricht dem Ziel der sofortigen Beschleunigung

WVW: Die geplanten Änderungen der AVV bergen erhebliche Risiken für die fristgerechte Umsetzung der BNK-Nachrüstungspflichten bis zum Ende des Jahres 2023

Zusammenfassende Bewertung der geplanten Änderungen der AVV und Appell zur Initiierung eines
Runden Tisches

Parlamentarischer Abend des WVW am 19.4. in Berlin – Maßnahmenvorschläge für den Ausbau der Windenergie

Aus Sicht des WVW sind für einen zielgerechten Ausbau der Windenergie kurzfristig
mindestens fünf ad-hoc Maßnahmen mit sofortiger Beschleunigungswirkung notwendig:
– Privilegierung
– Genehmigungstempo
– De Minimis ausschöpfen
– Vorgabe Entscheidungsmaßstab Artenschutz
– Systemautomatisierungen und Stromnetzausbau

WVW erkennt wichtige Klarstellungen und Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung im BImSchG an und fordert wesentliche Nachbesserungen

Aus Sicht des WVW sind folgende Maßnahmen zur Beschleunigung zur Erhöhung der
Rechtssicherheit in der Vorbereitung von Genehmigungsanträgen, im vereinfachten und
förmlichen Verfahren sowie zur Erhöhung der Rechtssicherheit im Nachlauf bis zur Realisierung
der Projekte entscheidend:
– klare Definition der Vollständigkeit der Genehmigungsanträge, klare Fristsetzungen und
eine Verpflichtung zur Bestätigung der Vollständigkeit
– Begrenzung auf einmalige Nachforderungen mit klarer Fristsetzung
– Vorziehen des für die Sach- und Rechtslage bestimmenden Stichtags
– Straffung der Rechtsbehelfe

Die Windenergie-an-Land-Strategie erfordert Einigkeit innerhalb der Bundesregierung, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen

WVW: Für die Erreichung der Ziele sind eine Vielzahl von
Lösungen und Weichenstellungen zu implementieren, die in den meisten Fällen von mehreren Ressorts
getragen und aktiv vorangetrieben werden müssen.

WVW: Der Windgipfel muss der Auftakt für eine Windenergie-an-Land-Strategie mit umfassenden, konsequenten und verbindlichen Lösungen sein, um den Ausbau schnell und wirksam zu beschleunigen!

Windgipfel und Wind-an-Land-Strategie müssen verbindliche
Entscheidungen für die noch nicht gelösten Ausbaubremsen in den Genehmigungsverfahren, die
Vergrößerung der Windenergie-Flächen und den Abbau zahlreicher weiterer Hemmnisse bringen.

WVW begrüßt die Gesetzesinitiative und fordert klare Fristsetzungen

WVW fordert Klarstellungen zu unbestimmten Rechtsbegriffen und Straffung der Verfahren

WVW bekennt sich zur Beteiligung von Kommunen und Bürger*innen an der Windenergienutzung, sieht aber verpflichtende und bürokratische Regelungen kritisch

Positive Effekte der Beschleunigung
dürfen nicht durch bürokratische Hürden konterkariert werden, die hohe finanzielle
und zeitliche Aufwände auslösen und wenige zusätzliche Effekte für Akzeptanz
und Beteiligung bewirken .

WVW begrüßt die Flächenvorgaben des Landes Niedersachsen und fordert Lösung der landesspezifischen Hemmnisse

Wirtschaftsverband Windkraftwerke (WVW) begrüßt die Festlegung von Flächenzielen in Niedersachsen
und fordert die Landespolitik auf, im Rahmen der geplanten Task-Force Energiewende die landesspezifischen
Hemmnisse des Windenergieausbaus zu lösen und die Chancen für das Energieland
Niedersachsen zu nutzen.

Pressemitteilung: Wirtschaftsverband Windkraftwerke fordert die Bundesnetzagentur auf, durch eine angemessene Mengensteuerung in EEG-Ausschreibungen im Markt gestauten Projekten im kommenden Jahr 2023 die Chance auf Vergütungszuschläge zu verschaffen!

Wirtschaftsverband Windkraftwerke (WVW): Das Ausschreibungsvolumen muss an das vorhandene Projektpotenzial angepasst werden. Sonst schieben wir im Jahr 2023 durchgehend ein vierstelliges Projektvolumen vor uns her, dass gebaut werden könnte aber keinen Zuschlag erhalten kann!

Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine Formulierungshilfe zum Strompreisbremsegesetz (StromBPG)

WVW lehnt eine rückwirkende Erlösabschöpfung ab und fordert zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des Investitionsstandortes eine Abschöpfung auf EU-Niveau
Änderungen zu Höchstwerten in EEG-Ausschreibungen sind unbedingt notwendig!

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren vom 1. November 2022

WVW begrüßt die Umstellung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange im Bauleitplanverfahren auf ein digitales Verfahren als Regelfall. Fristverkürzungen sind geeignet für die Beschleunigung der Bauleitplanung. Verzögerungen durch mehrfache Fristverlängerungen sollen vermeiden!

Pressemitteilung: Wirtschaftsverband Windkraftwerke fordert sofort wirksame und effektive Maßnahmen, um den stagnierenden Ausbau der Windenergie an Land in Schwung zu bringen

Wirtschaftsverband Windkraftwerke (WVW): Die aktuelle Entwicklung ist alarmierend. Die bisherigen
Maßnahmen der Bundesregierung lösen die aktuellen Probleme nicht. Wir sind heute schon in einer
prekären Lage und die Verfehlung der Ziele droht im kommenden Jahr drastische Ausmaße
anzunehmen. Nur die vom WVW geforderten Maßnahmen können ein Scheitern der Bundesregierung
beim Ausbau der Windenergie verhindern!

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht

WVW schlägt vor, die baurechtliche Privilegierung der Windenergie allgemein zur
Wirkung zu bringen, indem die Beschränkungen des § 35 (3) Satz 3 aufgehoben werden.

Pressemitteilung: Wirtschaftsverband Windkraftwerke befürwortet die Abschöpfung von übermäßigen Gewinnen im Strommarkt

Wirtschaftsverband Windkraftwerke (WVW): In Kombination
mit dem Beitrag der erneuerbaren Energien zu Kostenbegrenzung können wir vielfältige
Vorteile heben: Klimaschutz, Unabhängigkeit und Sicherheit der Energieversorgung, Begrenzung
der Kostenentwicklung und eine Entlastung der Verbraucher. So werden erneuerbare Energien zu
einem Gewinn für alle!

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich

WVW: Die wirksamste Maßnahme zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren
wäre die zusätzliche Einstellung von Richterinnen und Richtern!

Stellungnahme zum Entwurf des Flächenentwicklungsplans

WVW fordert eine Ausweitung der Flächen für sonstige Energiegewinnung

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