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Der WVW begrüßt die Einführung einheitlicher Netzanschlussverfahren und den geplanten bundeseinheitlichen Rahmen für die Beteiligung von Kommunen, Bürgern und Bürgerinnen
Der WVW begrüßt den Versuch der Standardisierung von Netzanschlussanfragen und -verfahren. In § 6 EEG sollte es bei der tatsächliche eingespeisten Strommenge bleiben. Die Vereinheitlichung von Beteiligungsgesetzen der Bundesländer ist wichtig.
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Der WVW hält die Debatte um die Ausgestaltung des Strommarktdesigns in Deutschland für wichtig, warnt jedoch vor einem Fadenriss bei weitreichenden und zu schnellen Systemänderungen. Zeitlich ist die Einführung produktionsunabhängiger Modelle bis 2027 nicht realistisch.
Der WVW begrüßt den Beginn der Debatte um das zukünftige Strommarktdesign, warnt aber für überstürzter Einführung von weitreichenden Änderungen im Vergütungssystem, die bisher nur theoretisch vorteilhaft erscheinen. Aktuelle Fehlentwicklungen im Strommarkt können anders adressiert werden. Systembrüche gefährden den kontinuierlichen Ausbau und die Zielerreichung
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Der WVW fordert, das wichtige Repowering-Potential nicht im BauGB zu beschränken! Vorschlag: 1.000m Abstand von der Altanlage, Ersatz „1 zu x“ und eine Realisierungsfrist von 48 Monaten!
Der WVW begrüßt den Entwurf zur nationalen Umsetzung im Grundsatz, fordert aber Verbesserungen beim Repowering, der Anrechenbarkeit höhenbeschränkter Standorte, die Rückkehr zu jährlichen Zahlungen beim Artenschutz und mehr Rechtssicherheit beim Screening
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Der WVW begrüßt das mit der EU-Richtlinie 2023/2413 (RED III) vorgelegte Konzept der Beschleunigungsgebiete und fordert auf nationaler Ebene klare und eindeutige Regeln, Kriterien und Verfahren
Der WVW begrüßt den Entwurf zur nationalen Umsetzung im Grundsatz und fordert Nachbesserungen, da der Entwurf zahlreiche Ungenauigkeiten,
nicht nachvollziehbare Bezüge, unklare Rechtsbegriffe und ähnliche, aber vermutlich
nicht gleichbedeutenden Formulierungen enthält -
Der WVW nimmt den Entwurf „Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung“ positiv als Versuch wahr, die Akzeptanz von raumwirksamen Vorhaben zu steigern
Es ist grundsätzlich begrüßenswert, dass der Bundesgesetzgeber die digitale und möglichst beschleunigte Durchführung von Verwaltungsverfahren dadurch fördern will, dass die Ergebnisse aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung i. S. d. § 25a VwVfG-Entwurf in digitalem Format in behördliche Prozesse einfließen können
Kritisch zu werten ist der unklare sachliche Anwendungsbereich: Bei welchen Vorhaben die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist, ist gesetzlich nicht geregelt. -
Der WVW befürwortet die Beteiligung von Kommunen gemäß EEG und kritisiert Detailregelungen der in Sachsen-Anhalt geplanten Landesregelung
Der WVW sieht den Entwurf kritisch. Die Abschöpfung eines vermeintlichen „Sondervorteils“, den die Wind- und Solarenergie durch die Flächenausweisung genießen würde, halten wir für rechtlich bedenklich.
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Der WVW unterstützt das Ziel der Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, sieht in dem vorgelegten Entwurf einer Habitatpotentialanalyse jedoch eine Verkomplizierung der artenschutzrechtlichen Untersuchungen
Der vorgelegte Entwurf erfüllt die Erwartungen nicht. Die im Entwurf festgelegten Anforderungen an eine Habitatpotentialanalyse gehen deutlich über die Anforderungen des BNatSchG hinaus, widersprechen dem BNatSchG teilweise und würden nach unserer Einschätzung zu einer Verkomplizierung der artenschutzrechtlichen Untersuchungen sowie zu unangemessen erhöhten Abschaltauflagen führen, was wiederum mit einem erhöhten Bedarf beim Zubau von Windenergieanlagen an Land verbunden wäre, um die energiepolitisch festgelegten Strommengen aus Windenergieanlagen zu erreichen. Dies konterkariert die im Entwurf genannten Ziele der Vereinfachung und Beschleunigung.
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Der WVW begrüßt die Absicht des BMWK, erstmals eine gesetzliche Regelung für ein Reservierungsverfahren mit einheitlichen Rahmenbedingungen für Netzanschlusskapazitäten einzuführen
Eine frühere verbindliche Sicherung von Kapazitäten am Netzverknüpfungspunkt des NVP und einheitliche Regelungen sind daher im Sinne der Erhöhung der Planungssicherheit in der Projektentwicklung sehr wünschenswert. Gleichzeitig müssen unberechtigte bzw. unnötige Blockaden von Netzkapazitäten vermieden werden. Die finanzielle Sicherung von Reservierungen der Netzkapazität halten wir für einen falschen Ansatz und lehnt der WVW ab.
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Der WVW begrüßt die in Niedersachsen geplante Flächen-Umsetzung des WindBG und kritisiert die über § 6 EEG hinausgehende Beteiligungspflicht
Der WVW lehnt über § 6 EEG hinausgehende einzelne Länderregelungen zur Beteiligung ab und fordert eine bundeseinheitliche Regelung zur Beteiligung
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Der WVW befürwortet die Bürgerbeteiligung, kritisiert aber den hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand, den das Bürgerenergiegesetz NRW auslösen würde
Der WVW sieht den Entwurf des BürgEnG sehr kritisch. Positive Effekte der Beschleunigung durch Maßnahmen sowohl im Land NRW als auch auf Bundesebene dürfen nicht durch komplizierte und bürokratische Hürden konterkariert werden, die hohe finanzielle und zeitliche Aufwände auslösen.