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Der WVW kritisiert die angekündigte Einschränkung des Repowerings und fordert die Beibehaltung Erneuerbarer Energie als zu berücksichtigender Umweltbelang bei der Aufstellung der Bauleitpläne
Die nur im Begleitschreiben angekündigte Einschränkung des Repowerings lehnen wir ab. Die im Planungsrecht für das Repowering geltende 2H-Regelung schränkt die räum-liche Ausdehnung des Repowerings ausreichend ein, zumal sämtliche Vorschriften (Lärm, Naturschutz, Abstände etc.) zu berücksichtigen sind. Aufgrund der vielfachen Vorteile von Repowering-Projekten, insbesondere der größeren Akzeptanz, sollten die ak-tuellen planungsrechtlichen Erleichterungen uneingeschränkt fortgelten. Eine Änderung des Status-Quo gefährdet zudem die Planungssicherheit und bereits getätigte Vorleistun-gen.
Sofern der Gesetzgeber dennoch an der geplanten Einschränkung festhalten will, fordern wir aus Gründen des Vertrauensschutzes die folgende Übergangsregelung: Einschränkende Anpassungen dürfen aus Gründen des Bestandsschutzes keine Vorhaben erfassen, für die die Entscheidungsfrist nach § 10 Abs. 6a BImSchG bereits läuft. -
Katherina Reiches Mythos von den hohen Systemkosten fällt wie ein Kartenhaus in sich zusammen: Vergleich mit Gas auf Basis der Gesamtkosten zeigt deutlichen Vorteil für Erneuerbare Energien
Die Kostenrisiken fossiler Energieerzeugung sind angesichts der aktuellen Krise fast eine Binsenweisheit. Dennoch gab es bisher keine Quantifizierung der Systemkosten im Vergleich. Unser Gutachten schafft die Faktengrundlage für energiepolitisch vernünftige Entscheidungen. Der ambitionierte Ausbau der Erneuerbaren Energien ist wirtschaftlich vorteilhaft und sichert uns gegen Importabhängigkeiten ab. Dagegen würde ein Ausbau von Gaskraftwerken dafür sorgen, dass hohe Gaspreise direkt auf die Strompreise durchschlagen. Dies würde jegliche Bemühungen um niedrige Energiekosten für Verbraucher und Industrie konterkarieren.
Auch technisch gibt es keine belegbaren Gründe für ein Abbremsen des Ausbaus. Die konsequente Umsetzung von Netzoptimierungsmaßnahmen kann die Transportkapazitäten unserer Stromnetze um 50% erhöhen. Redispatch – Abregelungen könnten wegfallen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien kann ungehindert weitergehen und für niedrige Energiepreise und eine weniger verwundbare Volkswirtschaft sorgen, bei gleichzeitiger Gewährleistung der Versorgungsicherheit -
Systemkostenvergleich von neuen Erdgaskraftwerken mit neuen Solar- und Windenergieanlagen an Land – das Ergebnis ist eindeutig: Erneuerbare Energien sind deutlich günstiger.
Der ambitionierte Ausbau der Erneuerbaren Energien ist wirtschaftlich vorteilhaft und sichert uns gegen Importabhängigkeiten ab. Dagegen würde ein Ausbau von Gaskraftwerken dafür sorgen, dass hohe Gaspreise direkt auf die Strompreise durchschlagen. Dies würde jegliche Bemühungen um niedrige Energiekosten für Verbraucher und Industrie konterkarieren.
Auch technisch gibt es keine Gründe für ein Abbremsen des Ausbaus. Die konsequente Umsetzung von Netzoptimierungsmaßnahmen kann die Transportkapazitäten unserer Stromnetze um 50% erhöhen. Redispatch – Abregelungen könnten auf ein Minimum reduziert werden. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien kann ungehindert weitergehen und für niedrige Energiepreise und eine weniger verwundbare Volkswirtschaft sorgen, bei gleichzeitiger Gewährleistung der Versorgungsicherheit. -
Der WVW begrüßt Verfahrensvereinfachungen im BürgEnG NRW, kritisiert aber die zusätzliche Zahlung für WEA außerhalb ausgewiesener Gebiete als sachlich nicht gerechtfertigt und rechtlich bedenklich
Die zusätzliche Zahlung von 0,1 ct/kWh für WEA außerhalb ausgewiesener
Gebiete (§8 Abs. 1a) ist sachlich nicht gerechtfertigt und rechtlich bedenklich.
Die Annahme einer geringeren Akzeptanz außerhalb ausgewiesener Gebiete, da diese aufgrund fehlender empirischer Daten und einer uneinheitlichen Planungspraxis nicht belegbar ist. -
WVW schlägt der Landesregierung vor, landesrechtlich lediglich eine Verpflichtung zum Abschluss und zur Durchführung von Verträgen gemäß § 6 EEG festzulegen
WVW schlägt der Landesregierung vor, landesrechtlich lediglich eine Verpflichtung zum Abschluss und zur Durchführung von Verträgen gemäß § 6 EEG festzulegen und damit eine für die Vorhabenträger
kostenneutrale Möglichkeit zu schaffen, substanzielle Zahlungen an beteiligungsberechtigte
Gemeinden vorzunehmen. -
Energiewende ambitioniert weiterführen! Ausbau der Windenergie auf hohem Niveau verstetigen! Kosteneffizienz mit Wettbewerb durch hohe Projektvolumina erreichen! Strommarkt für Klimaneutralität fitmachen! Kapazitäten im Stromnetz durch kostengünstiges Maßnahmenbündel optimieren!
Der Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V. fordert dazu auf, die Energiewende ambitioniert weiterzuführen,
den Ausbau der Windenergie auf hohem Niveau zu verstetigen,
Kosteneffizienz mit Wettbewerb durch hohe Projektvolumina zu erreichen, den
Strommarkt für Klimaneutralität fitzumachen und
Kapazitäten im Stromnetz durch kostengünstiges Maßnahmenbündel zu
optimieren! -
Der WVW hält die geplante Regelung nicht für erforderlich und fordert die Bundesländer, die die ambitionierte Umsetzung der Energiewende befürworten, dazu auf, den Antrag des Landes Mecklenburg- Vorpommern abzulehnen.
Der Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V. hält den Antrag des Landes Mecklenburg–
Vorpommern nicht für erforderlich und fordert die Bundesländer zur Ablehnung des Antrags
auf, insbesondere weil die Regelung
– den zukünftigen Ausbau der Windenergie behindern würde, ohne dass tatsächlich ein
Bedarf für die Korrektur einer Fehlentwicklung bestünde
– im Vertrauen auf die geltende Rechtslage getätigte Vorleistungen und Investitionen
entwerten würde
– das eingeführte Regelungssystem für die Flächenausweisungen untergraben würde
– dem Ziel einer kosteneffizienten Energiewende widersprechen würde
– möglichen Korrekturen im Rahmen des Energiewende-Monitoring zuvorkäme.