Aktuelles
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Der WVW begrüßt die Einführung einheitlicher Netzanschlussverfahren und den geplanten bundeseinheitlichen Rahmen für die Beteiligung von Kommunen, Bürgern und Bürgerinnen
Der WVW begrüßt den Versuch der Standardisierung von Netzanschlussanfragen und -verfahren. In § 6 EEG sollte es bei der tatsächliche eingespeisten Strommenge bleiben. Die Vereinheitlichung von Beteiligungsgesetzen der Bundesländer ist wichtig.
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Der WVW hält die Debatte um die Ausgestaltung des Strommarktdesigns in Deutschland für wichtig, warnt jedoch vor einem Fadenriss bei weitreichenden und zu schnellen Systemänderungen. Zeitlich ist die Einführung produktionsunabhängiger Modelle bis 2027 nicht realistisch.
Der WVW begrüßt den Beginn der Debatte um das zukünftige Strommarktdesign, warnt aber für überstürzter Einführung von weitreichenden Änderungen im Vergütungssystem, die bisher nur theoretisch vorteilhaft erscheinen. Aktuelle Fehlentwicklungen im Strommarkt können anders adressiert werden. Systembrüche gefährden den kontinuierlichen Ausbau und die Zielerreichung
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Der WVW fordert, das wichtige Repowering-Potential nicht im BauGB zu beschränken! Vorschlag: 1.000m Abstand von der Altanlage, Ersatz „1 zu x“ und eine Realisierungsfrist von 48 Monaten!
Der WVW begrüßt den Entwurf zur nationalen Umsetzung im Grundsatz, fordert aber Verbesserungen beim Repowering, der Anrechenbarkeit höhenbeschränkter Standorte, die Rückkehr zu jährlichen Zahlungen beim Artenschutz und mehr Rechtssicherheit beim Screening
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Der WVW begrüßt das mit der EU-Richtlinie 2023/2413 (RED III) vorgelegte Konzept der Beschleunigungsgebiete und fordert auf nationaler Ebene klare und eindeutige Regeln, Kriterien und Verfahren
Der WVW begrüßt den Entwurf zur nationalen Umsetzung im Grundsatz und fordert Nachbesserungen, da der Entwurf zahlreiche Ungenauigkeiten,
nicht nachvollziehbare Bezüge, unklare Rechtsbegriffe und ähnliche, aber vermutlich
nicht gleichbedeutenden Formulierungen enthält -
Der WVW nimmt den Entwurf „Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung“ positiv als Versuch wahr, die Akzeptanz von raumwirksamen Vorhaben zu steigern
Es ist grundsätzlich begrüßenswert, dass der Bundesgesetzgeber die digitale und möglichst beschleunigte Durchführung von Verwaltungsverfahren dadurch fördern will, dass die Ergebnisse aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung i. S. d. § 25a VwVfG-Entwurf in digitalem Format in behördliche Prozesse einfließen können
Kritisch zu werten ist der unklare sachliche Anwendungsbereich: Bei welchen Vorhaben die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist, ist gesetzlich nicht geregelt. -
Der WVW befürwortet die Beteiligung von Kommunen gemäß EEG und kritisiert Detailregelungen der in Sachsen-Anhalt geplanten Landesregelung
Der WVW sieht den Entwurf kritisch. Die Abschöpfung eines vermeintlichen „Sondervorteils“, den die Wind- und Solarenergie durch die Flächenausweisung genießen würde, halten wir für rechtlich bedenklich.
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Der WVW unterstützt das Ziel der Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, sieht in dem vorgelegten Entwurf einer Habitatpotentialanalyse jedoch eine Verkomplizierung der artenschutzrechtlichen Untersuchungen
Der vorgelegte Entwurf erfüllt die Erwartungen nicht. Die im Entwurf festgelegten Anforderungen an eine Habitatpotentialanalyse gehen deutlich über die Anforderungen des BNatSchG hinaus, widersprechen dem BNatSchG teilweise und würden nach unserer Einschätzung zu einer Verkomplizierung der artenschutzrechtlichen Untersuchungen sowie zu unangemessen erhöhten Abschaltauflagen führen, was wiederum mit einem erhöhten Bedarf beim Zubau von Windenergieanlagen an Land verbunden wäre, um die energiepolitisch festgelegten Strommengen aus Windenergieanlagen zu erreichen. Dies konterkariert die im Entwurf genannten Ziele der Vereinfachung und Beschleunigung.
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Der WVW begrüßt die Absicht des BMWK, erstmals eine gesetzliche Regelung für ein Reservierungsverfahren mit einheitlichen Rahmenbedingungen für Netzanschlusskapazitäten einzuführen
Eine frühere verbindliche Sicherung von Kapazitäten am Netzverknüpfungspunkt des NVP und einheitliche Regelungen sind daher im Sinne der Erhöhung der Planungssicherheit in der Projektentwicklung sehr wünschenswert. Gleichzeitig müssen unberechtigte bzw. unnötige Blockaden von Netzkapazitäten vermieden werden. Die finanzielle Sicherung von Reservierungen der Netzkapazität halten wir für einen falschen Ansatz und lehnt der WVW ab.
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Der WVW begrüßt die in Niedersachsen geplante Flächen-Umsetzung des WindBG und kritisiert die über § 6 EEG hinausgehende Beteiligungspflicht
Der WVW lehnt über § 6 EEG hinausgehende einzelne Länderregelungen zur Beteiligung ab und fordert eine bundeseinheitliche Regelung zur Beteiligung
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Der WVW befürwortet die Bürgerbeteiligung, kritisiert aber den hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand, den das Bürgerenergiegesetz NRW auslösen würde
Der WVW sieht den Entwurf des BürgEnG sehr kritisch. Positive Effekte der Beschleunigung durch Maßnahmen sowohl im Land NRW als auch auf Bundesebene dürfen nicht durch komplizierte und bürokratische Hürden konterkariert werden, die hohe finanzielle und zeitliche Aufwände auslösen.
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Der WVW begrüßt die Initiative des BMWK, kurzfristig Verbesserungen für die Windenergie umzusetzen
Der WVW begrüßt die Initiative des BMWK und des Gesetzgebers, kurzfristig im Rahmen des
Solarpakets 1 Änderungen mit dem Ziel der Beschleunigung, Vereinfachung und zur Verbesserung
der Realisierbarkeit im Bereich der Windenergie an Land vorzunehmen. Die geplanten
Änderungen gehen unserer Ansicht nach größtenteils in die richtige Richtung. Änderungsbedarf
sehen wir im Wesentlichen bezüglich der Duldungspflicht bei Leitungen und Überfahrtsrechten
und hinsichtlich der Verlängerung von Umsetzungsfristen. -
WVW begrüßt die geplante Umsetzung der Flächenzielvorgaben. Die geplante Beteiligung von Kommunen und Bürger*innen ist zu kompliziert und zu bürokratisch und würde die Energiewende in Niedersachsen ausbremsen
Der WVW regt an, das Gesetzespaket aufzuteilen und das NWindBGUG
sowie die Änderungen des NROG sehr zügig zu beschließen, damit die Planungsträger
die für einen Beginn des Ausweisungsprozesses erforderliche Klarheit hinsichtlich der
Anforderungen und die verfahrensrechtlichen Mittel für eine fristgerechte Umsetzung
erhalten. Das NEEBetG sollte dagegen zurückgestellt werden bis zur Vorlage der Ergebnisse
einer Evaluierung der Anwendung und der Wirkungen von § 6 EEG. -
WVW: Die Aussagen des Vollzugsleitfadens können nur in der vorgelegten Klarheit und Eindeutigkeit zu einer Beschleunigung und Erhöhung des Ausbaus der Windenergie an Land führen
Nur ein sofort umsetzbarer Vollzug auf der Grundlage von klaren, einfachen und eindeutigen
Regelungen entspricht dem Ziel der sofortigen Beschleunigung -
WVW: Die geplanten Änderungen der AVV bergen erhebliche Risiken für die fristgerechte Umsetzung der BNK-Nachrüstungspflichten bis zum Ende des Jahres 2023
Zusammenfassende Bewertung der geplanten Änderungen der AVV und Appell zur Initiierung eines
Runden Tisches -
Parlamentarischer Abend des WVW am 19.4. in Berlin – Maßnahmenvorschläge für den Ausbau der Windenergie
Aus Sicht des WVW sind für einen zielgerechten Ausbau der Windenergie kurzfristig
mindestens fünf ad-hoc Maßnahmen mit sofortiger Beschleunigungswirkung notwendig:
– Privilegierung
– Genehmigungstempo
– De Minimis ausschöpfen
– Vorgabe Entscheidungsmaßstab Artenschutz
– Systemautomatisierungen und Stromnetzausbau -
WVW erkennt wichtige Klarstellungen und Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung im BImSchG an und fordert wesentliche Nachbesserungen
Aus Sicht des WVW sind folgende Maßnahmen zur Beschleunigung zur Erhöhung der
Rechtssicherheit in der Vorbereitung von Genehmigungsanträgen, im vereinfachten und
förmlichen Verfahren sowie zur Erhöhung der Rechtssicherheit im Nachlauf bis zur Realisierung
der Projekte entscheidend:
– klare Definition der Vollständigkeit der Genehmigungsanträge, klare Fristsetzungen und
eine Verpflichtung zur Bestätigung der Vollständigkeit
– Begrenzung auf einmalige Nachforderungen mit klarer Fristsetzung
– Vorziehen des für die Sach- und Rechtslage bestimmenden Stichtags
– Straffung der Rechtsbehelfe -
Die Windenergie-an-Land-Strategie erfordert Einigkeit innerhalb der Bundesregierung, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen
WVW: Für die Erreichung der Ziele sind eine Vielzahl von
Lösungen und Weichenstellungen zu implementieren, die in den meisten Fällen von mehreren Ressorts
getragen und aktiv vorangetrieben werden müssen. -
WVW: Der Windgipfel muss der Auftakt für eine Windenergie-an-Land-Strategie mit umfassenden, konsequenten und verbindlichen Lösungen sein, um den Ausbau schnell und wirksam zu beschleunigen!
Windgipfel und Wind-an-Land-Strategie müssen verbindliche
Entscheidungen für die noch nicht gelösten Ausbaubremsen in den Genehmigungsverfahren, die
Vergrößerung der Windenergie-Flächen und den Abbau zahlreicher weiterer Hemmnisse bringen. -
WVW begrüßt die Gesetzesinitiative und fordert klare Fristsetzungen
WVW fordert Klarstellungen zu unbestimmten Rechtsbegriffen und Straffung der Verfahren
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WVW bekennt sich zur Beteiligung von Kommunen und Bürger*innen an der Windenergienutzung, sieht aber verpflichtende und bürokratische Regelungen kritisch
Positive Effekte der Beschleunigung
dürfen nicht durch bürokratische Hürden konterkariert werden, die hohe finanzielle
und zeitliche Aufwände auslösen und wenige zusätzliche Effekte für Akzeptanz
und Beteiligung bewirken . -
Pressemitteilung: Wirtschaftsverband Windkraftwerke fordert die Bundesnetzagentur auf, durch eine angemessene Mengensteuerung in EEG-Ausschreibungen im Markt gestauten Projekten im kommenden Jahr 2023 die Chance auf Vergütungszuschläge zu verschaffen!
Wirtschaftsverband Windkraftwerke (WVW): Das Ausschreibungsvolumen muss an das vorhandene Projektpotenzial angepasst werden. Sonst schieben wir im Jahr 2023 durchgehend ein vierstelliges Projektvolumen vor uns her, dass gebaut werden könnte aber keinen Zuschlag erhalten kann!
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Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine Formulierungshilfe zum Strompreisbremsegesetz (StromBPG)
WVW lehnt eine rückwirkende Erlösabschöpfung ab und fordert zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des Investitionsstandortes eine Abschöpfung auf EU-Niveau
Änderungen zu Höchstwerten in EEG-Ausschreibungen sind unbedingt notwendig! -
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren vom 1. November 2022
WVW begrüßt die Umstellung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange im Bauleitplanverfahren auf ein digitales Verfahren als Regelfall. Fristverkürzungen sind geeignet für die Beschleunigung der Bauleitplanung. Verzögerungen durch mehrfache Fristverlängerungen sollen vermeiden! -
Pressemitteilung: Wirtschaftsverband Windkraftwerke fordert sofort wirksame und effektive Maßnahmen, um den stagnierenden Ausbau der Windenergie an Land in Schwung zu bringen
Wirtschaftsverband Windkraftwerke (WVW): Die aktuelle Entwicklung ist alarmierend. Die bisherigen
Maßnahmen der Bundesregierung lösen die aktuellen Probleme nicht. Wir sind heute schon in einer
prekären Lage und die Verfehlung der Ziele droht im kommenden Jahr drastische Ausmaße
anzunehmen. Nur die vom WVW geforderten Maßnahmen können ein Scheitern der Bundesregierung
beim Ausbau der Windenergie verhindern! -
Pressemitteilung: Wirtschaftsverband Windkraftwerke befürwortet die Abschöpfung von übermäßigen Gewinnen im Strommarkt
Wirtschaftsverband Windkraftwerke (WVW): In Kombination
mit dem Beitrag der erneuerbaren Energien zu Kostenbegrenzung können wir vielfältige
Vorteile heben: Klimaschutz, Unabhängigkeit und Sicherheit der Energieversorgung, Begrenzung
der Kostenentwicklung und eine Entlastung der Verbraucher. So werden erneuerbare Energien zu
einem Gewinn für alle! -
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich
WVW: Die wirksamste Maßnahme zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren
wäre die zusätzliche Einstellung von Richterinnen und Richtern! -
Stellungnahme zum Entwurf des Flächenentwicklungsplans
WVW fordert eine Ausweitung der Flächen für sonstige Energiegewinnung