WVW fordert echten Bestandsschutz für Windenergie-Projekte

Im Verlauf der mehrjährigen Projektierungszeiträume bei Windenergieprojekten müssen die Projektentwickler eine Vielzahl von Vorarbeiten und Planungen sowie immissionsschutzrechtliche, naturschutzfachliche und genehmigungsrelevante Erhebungen und Gutachten durchführen bzw. erstellen lassen. Die Investitionen in dieser risikobehafteten Projektierungsphase liegen pro Windenergieanlage in einem sechsstelligen Bereich. Die im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehene Stichtagsregelung wird ihrem vermeintlichen Zweck, einen Bestandsschutz für getätigten Investitionen zu gewährleisten, in keiner Weise gerecht. Der WVW fordert eine deutliche Verlängerung der Stichtagsfestlegung und der Umsetzungsfristen und damit einen Bestandsschutz, der seiner Bezeichnung tatsächlich gerecht wird:

Vorschlag WVW:

Alle Projekte, die bis zum Inkrafttreten des neuen EEG genehmigt und innerhalb von zwei Jahren gebaut sind und ans Netz gehen, fallen noch unter das alte EEG 2012.

Stellungnahme des WVW e.V. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 08.05.2014