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Der WVW begrüßt die Initiative des BMWK, kurzfristig Verbesserungen für die Windenergie umzusetzen
Der WVW begrüßt die Initiative des BMWK und des Gesetzgebers, kurzfristig im Rahmen des
Solarpakets 1 Änderungen mit dem Ziel der Beschleunigung, Vereinfachung und zur Verbesserung
der Realisierbarkeit im Bereich der Windenergie an Land vorzunehmen. Die geplanten
Änderungen gehen unserer Ansicht nach größtenteils in die richtige Richtung. Änderungsbedarf
sehen wir im Wesentlichen bezüglich der Duldungspflicht bei Leitungen und Überfahrtsrechten
und hinsichtlich der Verlängerung von Umsetzungsfristen. -
WVW begrüßt die geplante Umsetzung der Flächenzielvorgaben. Die geplante Beteiligung von Kommunen und Bürger*innen ist zu kompliziert und zu bürokratisch und würde die Energiewende in Niedersachsen ausbremsen
Der WVW regt an, das Gesetzespaket aufzuteilen und das NWindBGUG
sowie die Änderungen des NROG sehr zügig zu beschließen, damit die Planungsträger
die für einen Beginn des Ausweisungsprozesses erforderliche Klarheit hinsichtlich der
Anforderungen und die verfahrensrechtlichen Mittel für eine fristgerechte Umsetzung
erhalten. Das NEEBetG sollte dagegen zurückgestellt werden bis zur Vorlage der Ergebnisse
einer Evaluierung der Anwendung und der Wirkungen von § 6 EEG. -
WVW: Die Aussagen des Vollzugsleitfadens können nur in der vorgelegten Klarheit und Eindeutigkeit zu einer Beschleunigung und Erhöhung des Ausbaus der Windenergie an Land führen
Nur ein sofort umsetzbarer Vollzug auf der Grundlage von klaren, einfachen und eindeutigen
Regelungen entspricht dem Ziel der sofortigen Beschleunigung -
WVW: Die geplanten Änderungen der AVV bergen erhebliche Risiken für die fristgerechte Umsetzung der BNK-Nachrüstungspflichten bis zum Ende des Jahres 2023
Zusammenfassende Bewertung der geplanten Änderungen der AVV und Appell zur Initiierung eines
Runden Tisches -
Parlamentarischer Abend des WVW am 19.4. in Berlin – Maßnahmenvorschläge für den Ausbau der Windenergie
Aus Sicht des WVW sind für einen zielgerechten Ausbau der Windenergie kurzfristig
mindestens fünf ad-hoc Maßnahmen mit sofortiger Beschleunigungswirkung notwendig:
– Privilegierung
– Genehmigungstempo
– De Minimis ausschöpfen
– Vorgabe Entscheidungsmaßstab Artenschutz
– Systemautomatisierungen und Stromnetzausbau -
WVW erkennt wichtige Klarstellungen und Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung im BImSchG an und fordert wesentliche Nachbesserungen
Aus Sicht des WVW sind folgende Maßnahmen zur Beschleunigung zur Erhöhung der
Rechtssicherheit in der Vorbereitung von Genehmigungsanträgen, im vereinfachten und
förmlichen Verfahren sowie zur Erhöhung der Rechtssicherheit im Nachlauf bis zur Realisierung
der Projekte entscheidend:
– klare Definition der Vollständigkeit der Genehmigungsanträge, klare Fristsetzungen und
eine Verpflichtung zur Bestätigung der Vollständigkeit
– Begrenzung auf einmalige Nachforderungen mit klarer Fristsetzung
– Vorziehen des für die Sach- und Rechtslage bestimmenden Stichtags
– Straffung der Rechtsbehelfe -
Die Windenergie-an-Land-Strategie erfordert Einigkeit innerhalb der Bundesregierung, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen
WVW: Für die Erreichung der Ziele sind eine Vielzahl von
Lösungen und Weichenstellungen zu implementieren, die in den meisten Fällen von mehreren Ressorts
getragen und aktiv vorangetrieben werden müssen. -
WVW: Der Windgipfel muss der Auftakt für eine Windenergie-an-Land-Strategie mit umfassenden, konsequenten und verbindlichen Lösungen sein, um den Ausbau schnell und wirksam zu beschleunigen!
Windgipfel und Wind-an-Land-Strategie müssen verbindliche
Entscheidungen für die noch nicht gelösten Ausbaubremsen in den Genehmigungsverfahren, die
Vergrößerung der Windenergie-Flächen und den Abbau zahlreicher weiterer Hemmnisse bringen. -
WVW begrüßt die Gesetzesinitiative und fordert klare Fristsetzungen
WVW fordert Klarstellungen zu unbestimmten Rechtsbegriffen und Straffung der Verfahren
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WVW bekennt sich zur Beteiligung von Kommunen und Bürger*innen an der Windenergienutzung, sieht aber verpflichtende und bürokratische Regelungen kritisch
Positive Effekte der Beschleunigung
dürfen nicht durch bürokratische Hürden konterkariert werden, die hohe finanzielle
und zeitliche Aufwände auslösen und wenige zusätzliche Effekte für Akzeptanz
und Beteiligung bewirken .